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   VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18.F   

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https://dejure.org/2022,13136
VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18.F (https://dejure.org/2022,13136)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.02.2022 - 5 K 533/18.F (https://dejure.org/2022,13136)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 5 K 533/18.F (https://dejure.org/2022,13136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs. 1 VwVfG, Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 428/... 2009, Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009, Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009, Artikel 2 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
    Zur Begründungspflicht bei außenwirtschaftsrechtlichen Entscheidungen.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Wie aus dem Wort " können " in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EG-Dual-Use-VO folgt, steht die Verweigerung der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung im Ermessen der nationalen Behörde (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F - juris, Rn. 48).

    Hiermit ist in erster Linie die Pflicht zur Berücksichtigung der in Art. 12 EG-Dual-Use-VO genannten Kriterien gemeint (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F - juris, Rn. 51).

    Bereits mit Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hierzu ausgeführt (juris, Rn. 51):.

    Im Rahmen dieser Überprüfung sind die nationalen Gerichte gehalten, den mit der EG-Dual-Use-VO befassten Behörden einen Bewertungsspielraum einzuräumen, sowie ihn die meisten Rechtsverordnungen bei der Bewertung außen- und sicherheitspolitischer Sachverhalte anerkennen (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Mai 2003 - 1 E 3273/02 - juris, Rn. 35; Urteil vom 14. Mai 2009 - 1 K 2533/08.F - juris, Rn. 28; Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F - juris, Rn. 49).

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Außenwirtschaftliche Entscheidungen sind nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung dieses Teilbereichs des Regierungshandelns und der weitgefassten politischen Einschätzungsprärogative der Bundesregierung der Begründungspflicht nach § 39 VwVfG entzogen (Bestärtigung und Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F.

    Bereits mit Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hierzu näher ausgeführt (juris, Rn. 49 ff.):.

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Auch in Bezug auf behördliche Ermessensentscheidungen gilt der rechtsstaatliche Grundsatz, dass der Staatsbürger, in dessen Rechte die Verwaltung eingreift, einen Anspruch darauf hat, die dafür maßgeblichen Gründe zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - II C 3.63 - juris, Rn. 31 unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 = juris, Rn. 41).

    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung haben muss, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - II C 3.63 - juris, Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971 - II C 17.70 - juris, Rn. 32).

  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Es handelt sich um eine sog. weite politische Einschätzungsprärogative der Behörde bzw. der Bundesregierung, die von Verfassung wegen auch nicht zu beanstanden ist, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, juris, Rn. 11).

    Außenwirtschaftliche Entscheidungen sind daher nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung dieses Teilbereichs des Regierungshandelns und der weitgefassten politischen Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, juris Rn. 11) der Begründungspflicht nach § 39 Abs. 2 VwVfG entzogen.

  • VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14

    Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris).

    Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten (nur) beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14, juris).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Beruft sich die Behörde auf Gründe des Geheimschutzes [...] hat sie auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Verweigerung so einleuchtend darzulegen, dass das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85, juris), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42.83, juris).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung haben muss, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - II C 3.63 - juris, Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971 - II C 17.70 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Beruft sich die Behörde auf Gründe des Geheimschutzes [...] hat sie auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Verweigerung so einleuchtend darzulegen, dass das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1986 - 1 C 7.85, juris), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42.83, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 5 K 9655/17

    Begründungserfordernis im Außenwirtschaftsverkehr

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Die Einschätzungsprärogative betrifft die Beurteilung einer festgestellten Tatsachengrundlage, entpflichtet aber nicht davon, diese mitzuteilen (VG Frankfurt, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 K 9655/17.F, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
    Auch in Bezug auf behördliche Ermessensentscheidungen gilt der rechtsstaatliche Grundsatz, dass der Staatsbürger, in dessen Rechte die Verwaltung eingreift, einen Anspruch darauf hat, die dafür maßgeblichen Gründe zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - II C 3.63 - juris, Rn. 31 unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 = juris, Rn. 41).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • VG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 1 K 2533/08

    Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung

  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 1 E 3273/02

    Ausfuhrgenehmigung für eine Koordinatenschleifmaschine nach Indien

  • VG Frankfurt/Main, 29.06.2023 - 5 K 2195/21

    Zur Begründungspflicht bei Entscheidungen nach der Dual-Use-Verordnung

    Wie aus dem Wort "können" in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Dual-Use-VO folgt, steht die Verweigerung im Ermessen der Behörde (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. Februar 2022 - 5 K 533/18.F -, juris Rn. 32; Urteil vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F - juris, Rn. 48).
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